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Rahmenrichtlinien

1. Begründung zur Einrichtung von Sozialarbeit in Schulen (SiS)

Das allgemeinbildende öffentliche Schulsystem, aber auch die öffentliche Jugendhilfe steht heute vor strukturell neuen Integrations- und Förderungsaufgaben. Hintergrund hierfür bilden die auf vielfältige Weise miteinander verbundenen gesellschaftlichen und lebensweltlichen Pluralisierungsprozesse. Der Alltag der Kinder und Jugendlichen hat sich gravierend verändert. Die auffälligsten Merkmale dieses Veränderungsprozesses kann man wie folgt skizzieren:

Dieser gesellschaftliche Wandel hat die Lebens- und Arbeitszusammenhänge der Kinder aber auch von Eltern und LehrerInnen verändert und zu neuen sozialen Verhaltensmustern und einem veränderten Lernverhalten geführt. Kinder und Jugendliche stehen wachsenden Herausforderungen gegenüber. Einerseits sind sie aufgefordert ihre Zukunftsmöglichkeiten realistisch einzuschätzen und ihre Lebensplanung konstruktiv zu gestalten, andererseits begegnen sie einem steigenden Leistungsdruck - oft ausgelöst durch die Eltern. Es wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die in sozial benachteiligten Verhältnissen leben und von der Teilhabe an gesellschaftlichen Chancen und Möglichkeiten ausgeschlossen werden.

Jugendhilfe und Schule werden, wenn auch in unterschiedlicher Weise, so doch sehr komplex, mit den Folgen dieser Entwicklung konfrontiert. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule wird erschwert. Schule wird mehr und mehr der Austragungsort der aus den gesellschaftlichen Entwicklungen resultierenden Konflikte. Die Jugendhilfe wird ihrerseits mit der Forderung konfrontiert, die Folgen dieser Veränderungsprozesse durch sozialpädagogisches Handeln zu mildern und Auf­fangpositionen gegen das soziale Abgleiten junger Menschen zu schaffen.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz unterstreicht die Notwendigkeit der engeren Zusammenarbeit zwischen beiden Seiten. Für die Jugendhilfe ist die Zusammenarbeit mit der Schule gesetzlich geboten (§ 81 KJHG). Sozialpädagogische Hilfen zur Förderung der schulischen und beruflichen Ausbildung Benachteiligter gehören zu den Aufgaben der Jugendsozialarbeit (§ 13 KJHG).

Die Schule hat einen entscheidenden Einfluss auf die Lebenssituation der Kinder während der Schulzeit und aufgrund ihrer Selektionsfunktion auf das gesamte Leben. Sie wird einerseits mit den familiären Problemen der Kinder und Jugendlichen in deren sozialem Umfeld konfrontiert, andererseits können Probleme auch durch die Schule entstehen oder verstärkt werden. Neuere Diskussionen in der Fachöffentlichkeit der Schule zu den Themen "Qualität von Schule", "Gestaltung von Schule" und "Öffnung von Schule" führten zu einer Sensibilisierung für spezifische Probleme im Gemeinwesen und für die Bedürfnisse besonderer Gruppen und deren Integration. Das Hessische Schulgesetz beschreibt in § 1, Abs. 3 den Auftrag der Schule: "(...) Die Schülerinnen und Schüler sollen insbesondere lernen (...) die Fähigkeit zur Zusammenarbeit und zu sozialem Handeln zu entwickeln, Konflikte vernünftig und friedlich zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen, (...)". Die Umsetzung dieses Auftrages bedeutet die Erweiterung der fachlichen und methodischen Kompetenz der Schule um zukünftige Schlüsselqualifikationen wie Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit vermitteln zu können. Die Schnittpunkte zwischen Jugendhilfe und Schule werden hier deutlich gekennzeichnet. Eine weitere strikte Trennung der Aufgaben zwischen Schule als Wissensvermittlungsinstitution und der kommunalen Jugendhilfe ist vor dem Hintergrund neuer gesellschaftlicher Vorgaben weder sinnvoll noch möglich.

Durch SiS wird das konstruktive Zusammenwirken von Schule und Jugendhilfe realisiert. SiS unterstützt mit sozialpädagogischen Mitteln SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern. Sie vermittelt zwischen den verschiedenen oft widersprüchlichen Erfahrungsbereichen der Kinder in und außerhalb der Schule und wirkt so ganzheitlich. Ihre Aufgabe ist die Förderung der jungen Menschen zur Überwindung sozialer und individueller Benachteiligungen. Die Verknüpfung schulpädagogischer und sozialpädagogischer Aspekte in der schulunterstützenden und umfeldorientierten Sozialarbeit bewirkt, dass es qualifizierte AnsprechpartnerInnen sowohl für die Schule als auch für die Jugendhilfe gibt. Eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern, LehrerInnen und MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Jugendämter ist hierfür eine wesentliche Voraussetzung.
SiS ist ein sozialpädagogisches Angebot an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Schule, das primär von dem Selbstverständnis der Jugendhilfe geprägt wird.
SiS ist die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule und kann als spezifisches sozialstrukturelles Instrumentarium gesehen werden, um mögliche Risiken des Scheiterns von Kindern und Jugendlichen zu begrenzen und die Chancen Benachteiligter im Bildungswettbewerb zu erhöhen und zu sichern.

2. Voraussetzungen zur Einrichtung von SiS

SiS sollte grundsätzlich eine flächendeckende Verbreitung finden, jedoch sind insbesondere Schulen zu berücksichtigen, die einen hohen Anteil an benachteiligten Kindern und Jugendlichen aufweisen und/oder deren soziale Infrastruktur Mängel aufweist.
Wichtige Vorraussetzung ist die Bereitschaft der Schulleitung und des LehrerInnenkollegiums sozialpädagogischen Hilfen einen festen Platz in der Schule zu geben. Das bedeutet insbesondere die Einbeziehung der SozialpädagogInnen in die Organisation der Schule mit Sitz und Stimme in allen für die sozialpädagogische Arbeit relevanten Gremien, die Bereitstellung von Räumen für die Aktivitäten der SiS sowie die Freistellung der SchülerInnen zur Beratung während der Unterrichtszeiten.
SiS ist nicht Unterricht mit anderen Mitteln. Die Angebote haben in der Regel freiwilligen Charakter und sind frei von Bewertungen.

Zielgruppe

Primäre Zielgruppe von SiS sind alle Kinder und Jugendlichen einer Schule; im Besonderen aber die, die individuelle Hilfe und Unterstützung benötigen.

Arbeitsfelder

Die Arbeitsfelder der SiS sind sehr vielgestaltig und abhängig von der jeweiligen Schulform und -größe, des sozialen Schulumfeldes und der daraus resultierenden Schwerpunktsetzung vor Ort.
SiS muss als integrativer Bestandteil einer Schule verstanden werden. Eine positive Einstellung und die gegenseitige Anerkennung der Kompetenzen von Lehrkräften und SozialpädagogInnen sind wichtige Voraussetzungen zur Einrichtung dieser Institution.
Strukturen, die Konkurrenzsituationen fördern, sind zwingend zu vermeiden.
SiS arbeitet mit einer eigenständigen Konzeption. Sie bietet gezielt Hilfen für benachteiligte SchülerInnen oder Gruppen (Klassen) mit dem Ziel der Förderung sozialer Kompetenzen.
Sie sucht in vertraulichen Beratungsgesprächen mit SchülerInnen, LehrerInnen, Erziehungsberechtigten nach Zusammenhängen und Ursachen von individuellen Auffälligkeiten und leitet gezielte Hilfen ein, bei Bedarf in Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen.

Aufgabenbeschreibung

SiS ist vorwiegend prozessorientiert, d.h. je nach Problemstellung und Zielgruppe werden spezifische Arbeitsformen genutzt oder auch kombiniert. Dazu gehören: Einzelfallhilfe, Beratungsarbeit mit Einzelnen und Gruppen (SchülerInnen, LehrerInnen, Erziehungsberechtigte), Gruppenarbeit, Beziehungsarbeit, klassenbezogene Arbeit, Projektarbeit, Kooperationen in der Schule, Stadtteil- und Gemeinwesenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.
Im Sinne der ganzheitlichen Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen finden sich die Angebote der SiS in vielen Bereichen. Die nachfolgend aufgeführten Angebote beschreiben Aufgaben der Sozialarbeit in der Schule, erheben aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Schwerpunktsetzung richtet sich sowohl nach der Qualifikation der Mitarbeiter als auch nach Struktur und Rahmenbedingungen der Träger der SiS und der jeweiligen Schule.

Rahmenbedingungen

Die Rahmenbedingungen von SiS müssen ihre fachliche Unabhängigkeit sowie quantitative und qualitative Mindeststandards garantieren. Eine Einbindung in die Hierarchie der Schule empfiehlt sich nicht. SiS muss primär als ein Angebot der Jugendhilfe verstanden werden. Ihre gesetzliche Handlungsgrundlage ist das KJHG. SiS muss für ihre Zielgruppen in der Ausübung ihrer Arbeit erkennbar und vom Unterricht zu unterscheiden sein.
Die Trägerschaft der SiS, also auch die Dienst- und Fachaufsicht, sollte bei einem an­erkannten freien oder öffentlichen Träger der Jugendhilfe liegen. Zwischen Träger und Schule sollte eine schriftliche Kooperationsvereinbarung getroffen werden, die die fachliche Eigenständigkeit sowie quantitative und qualitative Mindeststandards beschreibt.
Die Einrichtung eines Gremiums, das aus VertreterInnen des Lehrerkollegiums, der Schulleitung, VertreterInnen von SiS als auch des Jugendhilfeträgers u.a. bestehen kann, unterstützt die SiS vor Ort und lässt sie zu einer Angelegenheit der ganzen Schule werden.

Räumlichkeiten

SiS braucht zur Erfüllung ihrer Aufgaben ausreichende eigene Räumlichkeiten auf dem jeweiligen Schulgelände. Dazu zählen insbesondere:

In diesen Räumen sollten die MitarbeiterInnen der SiS das Hausrecht ausüben können.

Arbeitszeiten

Die Organisation der Arbeitszeiten der MitarbeiterInnen der SiS sollte sich an dem Bedarf der jeweiligen Einrichtung orientieren. Grundsätzlich ist die Wochen- und Jahresarbeitszeit flexibel dem Schulbetrieb anzupassen.
Die Arbeitszeiten setzen sich zusammen aus:

Die einzelnen Zeiten umfassen zusätzlich die jeweilige Vor- und Nachbereitung, dazu gehören z.B. die Planung von Vorhaben oder Gruppen, die Erstellung von Gesprächsprotokollen zur Einzelfallarbeit oder das Erstellen von Materialien.

Personal

Pro Einrichtung/Schule sind zwei volle unbefristete Stellen erforderlich, die mit SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen zu besetzen sind. Es ist darauf zu achten, dass sowohl weibliche wie auch männliche sozialpädagogische Fachkräfte im Team arbeiten, damit u.a. auch geschlechtsspezifische Arbeitsansätze realisiert werden können. Die SiS sollte über einen angemessenen Sachkostenetat zur selbständigen Verwaltung verfügen.

Eingruppierung

Die Leistungsanforderungen an SozialpädagogInnen/SozialarbeiterInnen in Schulen ist aufgrund der vielschichtigen, komplizierten Anforderungen von Träger, Klientel und Institution Schule als besonders komplex und anspruchsvoll anzusehen und daher im tariflichen Gefüge entsprechend anzusiedeln. Die Angleichung der Leistungsanforderungen und Arbeitsabläufe an den Schulbetrieb legt eine Gleichsetzung der Vergütung an der der LehrerInnen nahe.

Eine schlechtere Eingruppierung der sozialpädagogischen MitarbeiterInnen der SiS gegenüber den LehrerInnen erweist sich als problematisch hinsichtlich der Kompetenz- und Statuszuweisung. Daher ist die tarifliche Eingruppierung unterhalb der Lehrerbezüge an allgemeinbildenden Schulen abzulehnen.

Fortbildung und Supervision

Fortbildung und Supervision für die MitarbeiterInnen der SiS sind vom Träger in ausreichendem Maß zu gewähren. Das Aufgabenprofil der SiS verlangt insbesondere umfassende Fähigkeiten in den Arbeitsfeldern der Gruppenpädagogik, der Beratung und der psychosozialen Einzelfallarbeit.

Das sich aus dem Beziehungsgeflecht zwischen LehrerInnen - SchülerInnen und Eltern ergebende Konfliktpotential bedarf der sorgfältigen Begleitung und Reflektion. Neue Methoden der Sozialen Arbeit als auch wissenschaftlich-theoretische Erkenntnisse sollten kontinuierlich in die praktische Arbeit der SiS vor Ort einfließen. Sie dienen zum einen der Profilierung der MitarbeiterInnen der SiS als auch der Weiterentwicklung der SiS als einem noch relativ jungen Arbeitsfeld.
Die Finanzierung von Supervision und Fortbildung ist durch den Träger zu gewährleisten.

3. Schlussbemerkung

SiS ist ein erfolgreiches und primär präventives Instrument der Jugendhilfe. Jugendliche erfahren durch SiS frühzeitig eine individuelle Hilfe und Unterstützung. SiS kommt zum anderen der Notwendigkeit zur engeren Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe entgegen und kann hier als Brücke und Kooperationsfeld zwischen zwei gleichberechtigten Partnern dienen. SiS hat eine entlastende Wirkung im Arbeitsfeld Schule.

Zur Entwicklung von SiS auf der kommunalen Ebene, empfiehlt sich die Einrichtung eines Koordinierungs-/Informationsgremiums, das die Entwicklung und auch die fachliche Begleitung der SiS flankiert. Hierbei sind die zuständigen Ämter, die Schulen und die freien Träger der Jugendhilfe einzubeziehen.
Dreieich, August 2002

Die vorliegenden Rahmenrichtlinien wurden von folgenden Mitgliedern der LAG Hessen - Sozialarbeit in Schulen erarbeitet:

Renate MertensSozialarbeit in der Joachim-Schumann-SchuleBabenhausen
Ute GschwendSozialarbeit in der Elias-Niebergall-SchuleDarmstadt
Jürgen BloßfeldSozialarbeit in der Friedrich-List-SchuleDarmstadt
Petra Gilbert-SchererSozialarbeit in der RegenbogenschuleDietzenbach
Nicole BondaugSozialarbeit in der Heinrich-Heine-SchuleDreieich
Ernst BickelSozialarbeit in der DomschuleFulda
Klaus BirkelbachSozialarbeit in der Elly-Heuss-Knapp-SchuleFrankfurt
Reiner FingerSozialarbeit in der IGS KelsterbachKelsterbach
Uta MüllerSozialarbeit in der PestalozzischuleMarburg
Martina HölscherSozialarbeit in der Julie-Spannagel-SchuleMarburg
Angelika WinterbergSchulsozialarbeit des Diakonischen Werkes WetterauSchotten
Rosina StippStadt Schwalbach, Amt 50 SchulsozialarbeitSchwalbach/Taunus
Harald Homberger/Edith FeikeSozialarbeit in der Georg-Büchner-SchuleStadtallendorf
Norbert VogtSozialarbeit in der Friedrich-August-Genth-SchuleWächtersbach

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