Grundsatzpapier
1. Einleitung
1974 wurde erstmals in Hessen Sozialarbeit in einer Schule eingerichtet. Bis Mitte der 80er Jahre folgten weitere Einrichtungen in Form von Modellprojekten, die im Anschluss unter der Trägerschaft der öffentlichen und freien Jugendhilfe fortgeführt wurden.
Seit Ende der 80er Jahre wurden Regeleinrichtungen installiert.
Bislang wurden für die Sozialarbeit in Schulen (SiS) von Seiten der Bundes- und Landespolitik keine gesetzlich verankerten Rahmenkonzepte erstellt. Um die Weiterentwicklung der SiS zu gewährleisten, bildete sich 1976 der Arbeitskreis Hessen - Sozialarbeit in der Schule als Zusammenschluss einzelner Einrichtungen. 1998 ging daraus die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hessen - Sozialarbeit in Schulen hervor.
2. Selbstverständnis
Die LAG versteht sich als Forum für die Interessenvertretung und gegenseitige Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SiS. Sie setzt sich für die Profilierung und Professionalisierung dieses Arbeitsfeldes ein. Die LAG ist Ansprechpartner für die fachliche und politische Öffentlichkeit.
3. Ziele und Arbeitsinhalte
Die LAG Hessen - Sozialarbeit in Schulen ist ein Gremium für die fachspezifische Auseinandersetzung und die Entwicklung von sozialpädagogischen und sozialarbeiterischen Angeboten in Schulen. Ihre Ziele sind:
- Weiterentwicklung der inhaltlichen Arbeit
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen
- Unterstützung bestehender Einrichtungen und Projekte
- Jugend-, sozial- und schulpolitische Einflussnahme
- Mitarbeit an der Entwicklung eines Berufsbildes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in Schulen
- Unterstützung bei der Einrichtung von Sozialarbeit an jeder hessischen Schule, die Bedarf anmeldet.
Aus diesen Zielvorstellungen leiten sich folgende Arbeitsinhalte ab:
- Informations- und Erfahrungsaustausch der Mitglieder
- Beratung neuer Kolleginnen und Kollegen sowie Träger
- Kooperation mit anderen Institutionen der Jugendhilfe, Schulen, Ausbildungsträgern und Fachgremien
- Kontakt und fachlicher Austausch mit Landesarbeitsgemeinschaften anderer Bundesländer
- Öffentlichkeitsarbeit
- Organisation von Fortbildungen
- Beteiligung an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anderer Träger und Organisationen
4. Geschäftsordnung und Organisation
4.1 Mitgliedschaft/Aufnahme
Mitglied in der LAG können alle Einrichtungen und Projekte von Sozialarbeit in Schulen werden.
Die Aufnahme erfolgt durch Eintrag in das Mitgliedsregister. Vorraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Geschäftsordnung und die Bereitschaft zu kontinuierlicher Mitarbeit.
Interessierte neue Einrichtungen und Projekte werden schriftlich zu den Arbeitssitzungen eingeladen.
4.2 Sitzungen/Tagungen
Vier Mal im Jahr finden eintägige Sitzungen statt, zwei Mal jährlich wird eine zweitägige Fachtagung veranstaltet. Eine kontinuierliche Teilnahme der Mitgliedseinrichtungen an den Sitzungen gilt als vereinbart. Bei Verhinderung muss eine Absage bei der gastgebenden Einrichtung erfolgen. Für die Sitzungen wird ein Zeitplan erstellt. Die jeweiligen Tagesordnungspunkte werden bei jeder Sitzung für das nächste Treffen festgelegt.
Die Dienststelle hat die Teilnahme zu ermöglichen.
Beschlüsse:
Beschlüsse können auf jeder Sitzung unabhängig von der Anzahl der vertretenen Einrichtungen gefasst werden. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder. Jede Einrichtung in der jeweiligen Schulform verfügt über eine Stimme. Beschlüsse zur Tagesordnung werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind nur dann relevant, wenn sie unter der angekündigten Tagesordnung aufgeführt wurden.
4.3 Öffentliche Vertretung der LAG
Im Bedarfsfall wird von den Mitgliedern eine Sprecherin oder ein Sprecher nominiert, die/der die Belange der LAG nach außen vertritt.
5. Positionen
5.1 Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen für SiS müssen die fachliche Unabhängigkeit sowie quantitative und qualitative Mindeststandards garantieren.
5.1.1 Träger
SiS ist ein Angebot der Jugendhilfe. Gesetzliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
Die Trägerschaft und entsprechend die Dienst- und Fachaufsicht sollten bei einem anerkannten freien Träger oder einem kommunalen Träger der Jugendhilfe liegen.
5.1.2 Kooperationsvereinbarungen
Ein wesentlicher Baustein ist die Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Trägern der Sozialarbeit, die Leistungen, Ziele, Aufgaben, Arbeitsfelder und Zuständigkeiten regelt.
5.1.3 Personal
Pro Einrichtung/Schule müssen mindestens zwei Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen oder Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter beschäftigt sein.
Das Gehalt der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist dem komplexen Anforderungsprofil von SiS entsprechend anzuheben.
Die Finanzierung der Planstellen muss vertraglich abgesichert sein; eine jährliche Anpassung der Zuschüsse für Personalkosten gemessen an den Tarifabschlüssen muss gewährleistet sein.
Es ist sicherzustellen, dass jede Einrichtung über einen angemessenen Sachkostenetat verfügt, den sie selbständig verwaltet.
5.1.4 Fachlichkeit
Fortbildung und Supervision sind für die Sicherung und Weiterentwicklung der fachlichen Qualität von SiS unverzichtbar und durch den Träger zu gewährleisten.
5.1.5 Arbeitsbedingungen
Eine Mindestausstattung an Räumen, die ausschließlich der Sozialarbeit in der Schule zur Verfügung stehen, muss langfristig abgesichert sein (ein Büro mit Telefonanschluss, ein Gruppenraum, ein Beratungsraum). In diesen Räumen üben die Sozialarbeiterinnen und/oder Sozialarbeiter das Hausrecht aus.
5.2 Prinzipielle Merkmale der Arbeit
Vor dem Hintergrund einer ganzheitlichen Sichtweise soll in den Angeboten der SiS - unter Berücksichtigung der wichtigsten Sozialisationsinstanzen wie Familie, Schule und soziales Umfeld - individuell auf die Bedürfnisse und Probleme der Kinder und Jugendlichen eingegangen werden.
Vorrangiges Anliegen der SiS ist es, präventiv tätig zu sein.
Im Gegensatz zum schulischen Regelunterricht sind die sozialpädagogischen Angebote der SiS freiwillig. Sie stehen allen Schülerinnen und Schülern offen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SiS unterliegen der Schweigepflicht. Gesprächsinhalte werden nur mit Einverständnis der Betroffenen weitergegeben.
Die Kooperation mit außerschulischen Einrichtungen, insbesondere der öffentlichen Jugendhilfe, ist Voraussetzung für gezielte Hilfe und Förderung.
5.3 Arbeitsfelder
SiS umfasst eine Vielfalt von Arbeitskonzepten und -schwerpunkten. Sie finden ihre Konkretisierung vor Ort, abhängig vom sozialen Umfeld, dem Einzugsgebiet, der Schulform und -größe.
Folgende Arbeitsfelder seien beispielhaft genannt:
- Hilfen beim Übergang Schule/Beruf (Berufsorientierung, Bewerbungstraining etc.)
- Hilfen beim Übergang Familie/Schule
- Themenbezogene Gruppenarbeit und Projekte
- Sozialtraining
- Mädchen- und Jungenarbeit
- Lernhilfeangebote
- Freizeit- und Erlebnispädagogik
- Beratung (Kinder und Jugendliche, Eltern, Lehrerinnen / Lehrer)
- Elternarbeit
- Vernetzung im Stadtteil
6. Schlusswort
Das Grundsatzpapier wurde durch die Mitglieder am 19. September 2007 in Darmstadt überarbeitet und beschlossen.
Möglichkeiten zur Erweiterung, Verbesserung und Veränderung sollen immer gegeben sein.
Für Interessierte hat die LAG Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in unterschiedlichen Schulformen:
Grundschulen:
Frau Petra Gilbert-Scherer
Regenbogenschule, Theodor-Heuss-Ring 5, 63128 Dietzenbach
Tel.: (0 60 74) 4 15 21
e-mail: SiS-Regenbogenschule(a)dietzenbach.de
Haupt-und Realschulen:
Herr Ernst Bickel
Domschule, Am Kronhof 5, 36037 Fulda
Tel.: (06 61) 9 01 17 85
e-mail: ernst.bickel(a)fulda.de
Gesamtschulen:
Frau Renate Mertens
Joachim-Schumann-Schule, Bürgermeister-Willand-Str. 1, 64832 Babenhausen
Tel.: (0 60 73) 72 66 - 23, Fax: (06073) 72 66-49
e-mail:Osb.sozialarbeit(a)web.de
Berufliche Schulen:
Herr Klaus Birkelbach
Philipp-Holzmann-Schule, Siolistr. 41, 60323 Frankfurt
Tel.: (0 69) 212-39718 oder (069) 212-38996
e-mail: sofhbs(a)ejuf.de
Die oben genannten Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter verfügen über langjährige Praxiserfahrungen und weitgefächerte Arbeitskompetenzen, auch für die Beratung bei der Neueinrichtung von Sozialarbeit in Schulen.
Anmerkung: Die @ Zeichen bei den e-mail Adressen wurden durch (a) ersetzt, um Spam zu vermeiden.

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